Deutschlandlied
August Heinrich Hoffmann von Fallersleben
Helgoland 26. August 1841
3. Einigkeit und Recht und Freiheit
Für das deutsche Vaterland!
Danach laßt uns alle streben
Brüderlich mit Herz und Hand!
Einigkeit und Recht und Freiheit
Sind des Glückes Unterpfand:
Blüh im Glanze dieses Glückes,
Blühe, deutsches Vaterland!
Weitere Erklärungen unter http://www.deutschlandlied.de/
Das "Lied der Deutschen" wurde von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben auf der Insel Helgoland am 26. August 1841 geschrieben. Der "Deutsche Bund" bestand zu dieser Zeit aus 39 souveränen Staaten von unterschiedlicher Größe und politischer Bedeutung. Diese politische Landschaft war das Motiv für Hoffmann von Fallersleben, durch die Strophen des "Deutschlandliedes" die Sehnsucht seiner Landsleute nach politischer Einheit in Freiheit auszudrücken.
In der zweiten Strophe griff Hoffmann von Fallersleben Motive aus einem Lied des mittelalterlichen Dichters und Sängers Walther von der Vogelweide auf. In der dritten Strophe wurde schließlich die Forderung nach bürgerlichen Rechten, Freiheit und Gleichheit für jeden Deutschen in einem geeinigten Deutschland erhoben.
Als sich 1949 die Bundesrepublik Deutschland konstituierte, wurde im Grundgesetz eine Nationalhymne nicht erwähnt. Das Erscheinen der Bundesrepublik auf internationaler Ebene (bei den Olympischen Spielen 1952), löste eine Hymnendiskussion aus. Im Gegensatz zu Bundeskanzler Konrad Adenauer, der das Deutschlandlied (3. Strophe) beibehalten wollte, beabsichtigte Bundespräsident Theodor Heuss, eine neue Nationalhymne einzuführen. Dies stiess aber auf eine geschlossene Abwehrfront. 1952 bestätigte Heuss das Deutschlandlied als Nationalhymne.
Durch den Beitritt der DDR zum Geltungbereich des
Grundgesetzes am 3. Oktober 1990 wurde Deutschland in Gestalt des
Zusammenschlusses von Bundesrepublik Deutschland, Deutscher Demokratischer
Republik und Berlin wiedervereinigt. Im "Vertrag über die abschließende Regelung
in bezug auf Deutschland" vom 14. September 1990 war dabei völkerrechtlich
verbindlich und endgültig festgelegt worden, daß "das vereinte Deutschland ...
keinerlei Gebietsansprüche gegen andere Staaten ... erheben" wird. Wohl auch, um
angesichts dieser Rechtslage etwaigen Mißverständnisses den Boden zu entziehen
und um zugleich zu dokumentieren, daß der Anspruch auf "Einigkeit und Recht und
Freiheit für das deutsche Vaterland" nunmehr verwirklicht ist, legten
Bundespräsident von Weizsäcker und Bundeskanzler Kohl in einem Briefwechsel vom
August 1991 fest, daß "die dritte Strophe des Liedes der Deutschen von Hoffmann
von Fallersleben mit der Melodie von Joseph Haydn ... die Nationalhymne für das
deutsche Volk" ist, zumal sie "die Werte verbindlich zum Ausdruck (bringt),
denen wir uns als Deutsche, als Europäer und als Teil der Völkergemeinschaft
verpflichtet fühlen."
(Schreiben vom Bundespräsidenten von Weizsäcker an Bundeskanzler
Kohl vom 19. August 1991)
Entnommen aus
"Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland"